Optimierte Leitungsführung mit Hilfe von Ring-Installation
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Petzolt Dr.-Ing. Carsten Bäcker, M.Sc.
Seit langem ist in der Fachwelt bekannt, dass Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, die nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant oder gebaut werden, ein großes Potential für Verkeimung bieten. In fehlerhaft geplanten oder gebauten Installationen finden Keime und Bakterien ideale Lebens- und Vermehrungsbedingungen.
Eine mögliche Ursache für die Verkeimung einer Trinkwasserinstallation kann jedoch auch die unregelmäßige Nutzung der Trinkwasserinstallation sein. Wird bei einer Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor festgestellt, dass die Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überschritten werden, hat dies für den Betreiber zur Folge, dass aufwändige Spülmaßnahmen der gesamten Trinkwasser-Installation als Sofortmaßnahme durchgeführt werden müssen.
Während dieser Phase ist in der Regel mit deutlichen Einschränkungen bei der Nutzung der Trinkwasserinstallation zu rechnen. Anschließend ist eine zeitaufwändige Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes der Trinkwasserinstallation notwendig, bevor mit der meist kostenintensiven Sanierung der Hausinstallation begonnen werden kann.
Betrachtet man ausschließlich die reinen Kosten für diese nachträglichen Wiederherstellungsmaßnahmen, so ist um-so mehr aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei der Planung und beim Bau der Trinkwasserinstallation auf die Einhaltung der aktuellen Normen und Richtlinien hinzuweisen. Hierzu zählt auch eine differenzierte Rohrnetzberechnung der Trinkwasserinstallation mit einer leistungsfähigen Berechnungssoftware.
Wie bereits erwähnt, ist eine häufige Ursache für die Verkeimung einer Hausinstallation ein unsachgemäßer Betrieb der Anlage.
Die aktuellen Regelwerke ( DIN EN 806, DIN 1988, DIN EN 1717, VDI 6023 ) fordern deshalb, dass der sogenannte regelmäßige „bestimmungsgemäße Betrieb“ der Trinkwasserinstallation während der gesamten Nutzungsdauer des Gebäudes vom Betreiber sichergestellt werden muss.
Regelmäßig bestimmungsgemäß bedeutet hierbei, dass eine ursprünglich geplante Nutzerfrequenz bzw. Häufigkeit der Trinkwasserentnahme zu Grunde gelegt werden muss. Der Betreiber ist hier entsprechend […]