In Trinkwasserinstallationen, die nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und installiert wurden, ist der Erhalt der Trinkwassergüte gesichert. Das bestätigt die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011). Voraussetzung ist aber immer auch der „bestimmungsgemäße Betrieb“ der Wasserversorgungsanlage:
Bei Nutzungsunterbrechungen kann es zu einer verstärkten Vermehrung von Bakterien kommen. Die Installation eines dezentralen automatischen Spülsystems beugt dieser Gefahr in den Bereichen der Wasserversorgungsanlage vor, deren Nutzung zeitweise unterbrochen ist. Die dezentrale Funktion verhindert zudem die Rückspülung einer in aller Regel punktuell auftretenden Verkeimung in die gesamte Trinkwasserinstallation. Außerdem ist sie wirtschaftlicher, da nur mit den geringen Wassermengen des Normalbetriebs gespült wird.
Aktuell in aller Munde und Gegenstand zahlreicher Fachseminare, Schulungen und Veröffentlichungen: die erste Änderungsverordnung (vom November 2011) zur Trinkwasserverordnung 2001. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich auf den ersten Blick auch nach der Verordnung für Planende und ausführende Betriebe nichts ändern soll.
Wer genauer in die Verordnung schaut, wird jedoch sehr schnell bemerken, dass sich die Anforderungen dieser Verordnung in erster Linie an Wasserversorger und an Gesundheitsämter sowie in zweiter Linie an Betreiber von Trinkwasserinstallationen wenden, vergeblich wird jedoch selbst der aufmerksame Leser die direkte Ansprache des Fachplaners oder des ausführenden Installationsbetriebes in dieser Paragraphensammlung suchen.
Einhaltung der Trinkwasserverordnung gemäß DVGW W 551 und W 553
Dipl.-Ing. (FH) Alexander von Ahnen
Die Ausnutzung regenerativer Wärmequellen, wie beispielsweise solarthermischer und anderer alternativer Energieanlagen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kosten für die Wassererwärmung erfordert häufig Systemtemperaturen unterhalb von 60°C.
Das steht jedoch in direktem Widerspruch zu den Anforderungen aus der neuen Trinkwasserverordnung 2011 sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bei Großanlagen (gemäß den Definitionen aus den anerkannten Regeln der Technik) u. a. eine Wassertemperatur von mindestens 60°C vorschreiben.
In diesem Artikel sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die auf dem Einsatz von sogenannten „Frischwasserstationen“ beruhen.
Alternatives Versorgungskonzept bei der Wohnbausanierung
Frank Pawlak-Sturm
Dezentrale Wohnungsstationen sind eine Alternative zur traditionellen energetischen Versorgung in Gebäuden (Zentralheizung mit zentraler Trinkwassererwärmung). Kompakt gebaut und konzeptbedingt sehr montagefreundlich, ermöglichen sie bei der Wohnbau-Sanierung eine effiziente Heizungswasser- und eine bedarfsgerechte Warmwasserbereitstellung. In der Praxis sorgt dieses Konzept für reduzierte Energiekosten, so dass die Bewohner nach der Sanierung trotz der notwendigen Mieterhöhung in aller Regel am Ende günstiger wohnen als zuvor.
Interessantes Detail: Die jährliche Überprüfung auf Legionellen im Trinkwarmwasser (Stichwort: neue Trinkwasserverordnung) entfällt bei diesem Versorgungskonzept.
Neue Frischwasserstation für legionellenfreie und wirtschaftliche Trinkwassererwärmung
Wolfgang Heinl, Fachjournalist
Gebäude mit nutzungsbedingt hohem, dauerndem oder kurzzeitigem Warmwasserbedarf stellen Fachplaner und Anlagenbetreiber vor komplexe Aufgaben: Beispiele für die gestellten Anforderungen sind die Einhaltung der Trinkwasserhygiene, legionellenfreie Warmwasserbereitung, die Vermeidung unnötiger Energiekosten, zuverlässiger Verbrühschutz oder die effiziente Nutzung regenerativer Energien.
In Kleinanlagen und bei der solaren Trinkwassererwärmung zeigen sich in diesem Zusammenhang die Vorteile von Frischwasserstationen für die Durchfluss-Trinkwassererwärmung. An eine sowohl sichere als auch wirtschaftliche Warmwasserversorgung in öffentlich und gewerblich genutzten Objekten stellen sich hohe Anforderungen, die zudem nur schwer miteinander vereinbar sind.