Das Wasserhaushaltsgesetz bürdet Auftraggebern und Betreibern von Schaum-Löschanlagen eine hohe Verantwortung auf: Firmen, die Löschanlagen mit Schaumzumischung errichten oder auch nur die Wartung durchführen, müssen als Fachbetrieb entsprechend qualifiziert sein – sonst droht Betreibern, im Schadenfall mit in Regress genommen zu werden; darauf weist Deutschlands Brandschutz-Marktführer Minimax hin.
Neue Erkenntnisse zum Vorbeugenden Brandschutz in der Haustechnik
Dipl.- Ing. Thomas Meyer; Bernd Prümer
Sind Bodenabläufe eine bisher unbeachtete Feuerbrücke zwischen den Geschossen? Stellen sie bei Bränden eine tödliche Gefahr innerhalb von Gebäuden dar? Großbrände wie am Düsseldorfer Flughafen zeigen in erschreckendem Maße, welche Auswirkungen mangelhafte Schutzvorkehrungen, insbesondere die Verwendung nicht brandschutztauglicher Produkte nach sich ziehen.