Isolierung von Gussrohren in den Feuerwiderstandsklassen R 90 bis R 120 nach DIN 4102-11
Margarete Grote
Eine neuartige Brandschutz-Lösung für Deckendurchführungen von Gussrohren ermöglicht platzsparende, sichere Konstruktionen bei einfachster Verarbeitung und bietet Planern neue Freiheitsgrade. Seit vielen Jahren bewähren sich Gussrohre nach DIN EN 877 (SML) als Entwässerungslösung in Gebäuden.
Neben Stabilität und Langlebigkeit, Wirtschaftlichkeit und ressourcenschonender Herstellung – gusseiserne Abflussrohre sind komplett recycelfähig – sprechen die hervorragenden Schall- und Brandschutzeigenschaften für das Material.
Gussrohre sind „nicht brennbar“ (Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 und EN 13501-1), temperaturbeständig bis 400°C und erreichen ihren Schmelzpunkt erst bei etwa 1200°C. Allerdings könnten sie als gute Wärmeleiter im Brandfall das Feuer auf obere Stockwerke übertragen und allein durch die hohe Temperatur benachbarte brennbare Leitungen entzünden.
In Trinkwasserinstallationen, die nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und installiert wurden, ist der Erhalt der Trinkwassergüte gesichert. Das bestätigt die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011). Voraussetzung ist aber immer auch der „bestimmungsgemäße Betrieb“ der Wasserversorgungsanlage:
Bei Nutzungsunterbrechungen kann es zu einer verstärkten Vermehrung von Bakterien kommen. Die Installation eines dezentralen automatischen Spülsystems beugt dieser Gefahr in den Bereichen der Wasserversorgungsanlage vor, deren Nutzung zeitweise unterbrochen ist. Die dezentrale Funktion verhindert zudem die Rückspülung einer in aller Regel punktuell auftretenden Verkeimung in die gesamte Trinkwasserinstallation. Außerdem ist sie wirtschaftlicher, da nur mit den geringen Wassermengen des Normalbetriebs gespült wird.
Aktuell in aller Munde und Gegenstand zahlreicher Fachseminare, Schulungen und Veröffentlichungen: die erste Änderungsverordnung (vom November 2011) zur Trinkwasserverordnung 2001. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich auf den ersten Blick auch nach der Verordnung für Planende und ausführende Betriebe nichts ändern soll.
Wer genauer in die Verordnung schaut, wird jedoch sehr schnell bemerken, dass sich die Anforderungen dieser Verordnung in erster Linie an Wasserversorger und an Gesundheitsämter sowie in zweiter Linie an Betreiber von Trinkwasserinstallationen wenden, vergeblich wird jedoch selbst der aufmerksame Leser die direkte Ansprache des Fachplaners oder des ausführenden Installationsbetriebes in dieser Paragraphensammlung suchen.
Die seit Juli 2010 gültige EU-Gebäuderichtlinie EPBD im Verbund mit der in Kraft getretenen EN 15232 zur Energieeffizienz von Gebäuden hat weitreichende Folgen für die künftige Gebäudetechnik in ganz Europa:
– Auf Grund immer besserer Dämmung erhöht sich die Luftdichtheit von Gebäuden.
– Zugleich steigen so aber auch die CO2-Konzentrationen in den Räumen beträchtlich.
– Dadurch werden bedarfsgeregelte Lüftungsanlagen sowohl im Wohnungsbau als auch im kommerziellen Bau unentbehrlich.
– Für effiziente Lüftung ist eine präzise Messung der Luftqualität unabdingbar.
– Nur hochwertige und langzeitstabile Sensoren mit reproduzierbaren Messgrößen können Lüftungsanlagen zielgenau zu steuern.
Seit langem ist in der Fachwelt bekannt, dass Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, die nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant oder gebaut werden, ein großes Potential für Verkeimung bieten. In fehlerhaft geplanten oder gebauten Installationen finden Keime und Bakterien ideale Lebens- und Vermehrungsbedingungen.
Eine mögliche Ursache für die Verkeimung einer Trinkwasserinstallation kann jedoch auch die unregelmäßige Nutzung der Trinkwasserinstallation sein. Wird bei einer Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor festgestellt, dass die Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überschritten werden, hat dies für den Betreiber zur Folge, dass aufwändige Spülmaßnahmen der gesamten Trinkwasser-Installation als Sofortmaßnahme durchgeführt werden müssen.